Die neue Version der Aktionärsrechterichtlinie (Shareholders Rights Richtlinie II – SRD2), die die Richtlinie aus dem Jahr 2007 aktualisiert, wurde vom Europäischen Rat am 4. April 2017 für ein Inkrafttreten im Juni 2019 verabschiedet. Diese Richtlinie erhöht die Transparenz und die Einbindung von Aktionären und zielt darauf ab, eine verantwortungsvollere Beteiligung zu fördern und Mängel in Bezug auf die Corporate Governance und das Engagement von Vermögensverwaltern und Eigentümern sowie den Mangel an langfristiger Vision in Bezug auf die Performance zu beheben.
Um die Transparenz über unsere Anlagetätigkeit zu erhöhen und um die Vorgaben der SRD2 zu erfüllen, haben wir Ihnen alle erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt:
Bereiche | Bezug | Fonds | Mandate |
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Anlagestrategie, Risikomanagement, Vermögen | SRD II Richtlinie – Artikel 20, 21, 22 | Von der SRD II-Richtlinie geforderte relevante Informationen sind im Jahresbericht zu finden. | Von der SRD II-Richtlinie geforderte relevante Informationen sind in der institutionellen Berichterstattung zu finden. |
Umsatz | SRD II Richtlinie – Artikel 21 | Von der SRD II-Richtlinie geforderte relevante Informationen sind auf Anfrage erhältlich. | Von der SRD II-Richtlinie geforderte relevante Informationen sind in der institutionellen Berichterstattung zu finden. |
Nachhaltigkeit* | SRD II Richtlinie – Artikel 22 | Von der SRD II-Richtlinie geforderte relevante Informationen sind im Jahresabschluss des Fonds sowie in unserer Charta „Globale Nachhaltigkeit“ zu finden. | Von der SRD II-Richtlinie geforderte relevante Informationen sind in unserer Charta „Globale Nachhaltigkeit“ zu finden. |
Interessenkonflikte | SRD II Richtlinie – Artikel 23 | Von der SRD II-Richtlinie geforderte relevante Informationen sind in unseren Website-Bereichen „Stimmrechtsausübung“ oder „MIFID-Richtlinie“ zu finden. | Von der SRD II-Richtlinie geforderte relevante Informationen sind in der institutionellen Berichterstattung zu finden. |
Stimmrechtsausübung** | SRD II Richtlinie – Artikel 25, 26, 27 | Von der SRD II-Richtlinie geforderte relevante Informationen sind in unserem Website-Bereich „Stimmrechtsausübung“ zu finden. | Von der SRD II-Richtlinie geforderte relevante Informationen sind in unserem Website-Bereich „Stimmrechtsausübung“ zu finden. |
Weitere Informationen erhalten Sie vom Kundenservice.
BNPP AM hat die folgenden Elemente bereits auf seiner Website veröffentlicht:
**Diese Abstimmungsrichtlinien gelten für BNPP AM und für alle Fonds, die ihre Stimmrechtsvollmacht an BNPP AM und die Durchsetzung der BNPP AM-Richtlinien delegieren.