Die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR, „EU-Offenlegungsverordnung“) ist am 10. März 2021 in Kraft getreten.
Alle Finanzinstitute, die Produkte in der EU vertreiben, müssen die hergestellten oder für Beratungszwecke dienlichen Produkte in drei Kategorien einstufen:
- Produkte mit einem nachhaltigen Anlageziel (Artikel 9)
- Produkte zur Förderung ökologischer oder sozialer Ziele (Artikel 8)
- Nicht nachhaltige Produkte (Artikel 6)
Nähere Informationen zur verwendeten Methodik finden Sie im Folgenden und in unserer Erklärung zur Offenlegungsverordnung (SFDR Disclosure Statement).
